Diskriminierung nachweisen

Um seine Rechte nach dem AGG oder vielen anderen Gesetzen durchzusetzen genügt es nicht, vor Gericht zu erzählen, was passiert ist. Denn oft sagt die Gegenseite etwas ganz anderes. Daher müssen Betroffene beweisen, dass das, was sie sagen, wahr ist.

Besonders häufig wird von der anderen Seite bestritten, dass ihr Verhalten wirklich etwas mit der Herkunft, dem Geschlecht oder einer Behinderung usw. zu tun hatte. Dann wird zum Beispiel gesagt, die Person wurde nicht abgelehnt, weil sie einen nicht „deutsch“ klingenden Namen hatte, sondern weil sie unfreundlich war. Oder es werden andere Gründe vorgeschoben. In aller Regel werden die diskriminierenden Gründe geleugnet. Um diese Frage zu klären reicht es, wenn dafür „Indizien“ bewiesen werden. Indizien sind Hinweise. Das Gericht muss aufgrund dieser Indizien diskriminierende Gründe nur für wahrscheinlich halten um den Betroffenen Recht zu geben. Diese Erleichterung ist wichtig, weil Diskriminierung meistens hinter Vorwänden versteckt wird oder keine Gründe genannt werden. Oder die Wahrheit nur unter vier Augen gesagt wird.

Beweise und Indizien können Zeug_innen, Schreiben, E-Mails, Fotos, Aufnahmen und so weiter sein. Es ist wichtig, jeden Beweis zu sammeln und aufzubewahren (siehe „Erste Hilfe für Ratsuchende“).

Auch Testings können wichtige Indizien sein.

Bei einem Testing überprüft der_die Betroffene noch einmal das Verhalten der anderen Seite. Wird zum Beispiel ein_e Betroffene_r an der Diskotür ohne Nennung eines Grundes abgelehnt und vermutet rassistische Gründe dafür, kann ein Testing weiterhelfen. Im Beisein von Zeug_innen wird die Situation wiederholt: Eine Person mit gleicher Herkunft, gleichem Alter, Auftreten und Geschlecht wie der_die Betroffene versucht, in diese Disko zu kommen. Gleichzeitig oder wenig später versucht eine Person mit gleichem Profil, aber mit (zugeschriebener) „mehrheitsdeutscher“ Herkunft Einlass in dieselbe Disko zu bekommen. Das Ergebnis solcher Testings kann vor Gericht ein Indiz für die Diskriminierung sein.

Ähnliche Testings können am Telefon gemacht werden, zum Beispiel bei der Bewerbung um eine Wohnung. Bei der Bewerbung um einen Job wird in der Regel ein schriftliches Testing notwendig sein. Bei schriftlichen Testings ist aber Vorsicht geboten, sonst droht eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung und ähnlicher Delikte!

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