Vorgehensweise in der Antidiskriminierungsberatung

Die Beratung erfolgt in der Regel in einem persönlichen Gespräch. Wenn es aber gewünscht ist, können wir auch schriftlich oder telefonisch beraten. Wir sprechen Deutsch, Türkisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Vietnamesisch. Beratungen in weiteren Sprachen sind mit Hilfe von Sprachmittler_innen möglich. Ratsuchende können Termine nach telefonischer Vereinbarung erhalten. Sie können aber auch zu den offenen Sprechzeiten ohne festen Termin direkt in das Büro kommen. Falls möglich bitte vorher anrufen.

Offene Sprechzeiten:
Dienstags von 15 - 17 h
Donnerstags von 10 – 12 h

Beratungs- und Begleitungsprozess

Erstgespräch

In einem (persönlichen) Gespräch können die Ratsuchenden in einem geschützten Raum über ihre Diskriminierungserlebnisse offen und vertraulich sprechen. Anhand der Schilderungen der Ratsuchenden notieren wir für ein späteres Protokoll und für die Fallanalyse alle relevanten Angaben: Zeitpunkt, Ort und Ablauf der Diskriminierung, Angaben zu Verursacher_innen und möglichen Zeug_innen, Beweise/Indizien und eventuell bisher unternommenen Schritte und weitere involvierte Personen und Institutionen.
weitervermittelt.

Erwartungen und Ziele klären

Für einen guten Beratungsprozess ist es wichtig, frühzeitig zu klären, was genau die ratsuchende Person erreichen möchte und welche Unterstützung sie dabei von uns und /oder anderen benötigt. Hierbei zeigen wir den Ratsuchenden ein möglichst realistisches Bild über Möglichkeiten und Grenzen der Beratungsstelle bei der Bearbeitung des Falles auf. So erhält die ratsuchende Person im Erstkontakt die Gelegenheit, kritisch zu überprüfen, ob das ADNB die „richtige Adresse“ für die weitere Bearbeitung ihrer Beschwerde ist.

Interventions- und Bewältigungsstrategien entwickeln und umsetzen

Wir entwickeln gemeinsam eine Strategie, wie der Diskriminierung entgegentreten werden kann. Wichtig ist, dass letztlich die Ratsuchenden entscheiden, welchen Weg sie gehen wollen. Wir unterstützen sie dabei. Falls die ratsuchende Person eine Intervention des ADNB des TBB wünscht, wird sie gebeten, eine Vollmacht zu erteilen. Eine solche Vollmacht ermöglicht zum Beispiel die Beschaffung von Informationen, die für die Bearbeitung des Falles von Bedeutung sein können, aber wegen Datenschutz nicht zugänglich sind. In der anschließenden Phase der Umsetzung werden sämtliche Schritte abgesprochen und erfolgen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Ratsuchenden.

Dokumentation

Wir dokumentieren den Fall und den Beratungsprozess. Das dient der Qualitätssicherung. Darüber hinaus ist die stets anonyme und systematische Erfassung und Auswertung der Diskriminierungsfälle auch ein wichtiger Bestandteil unserer Antidiskriminierungsarbeit.Anhand der Dokumentation zeigen sich Tendenzen, wo und wie Diskriminierung stattfindet, auch wenn unsere Datenbasis nicht repräsentativ ist. So können wir Politik und Verwaltung auf bestimmte Diskriminierungslagen aufmerksam machen und Forderungen für einen besseren Diskriminierungsschutz entwickeln.

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