| 09.07.2010 - Presseerklärung | |||
| ADNB des TBB veröffentlicht neues Gutachten | |||
| Gewerberecht, rassistische / ethnische Diskriminierung und Testingverfahren | |||
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 09. Juli 2010
ADNB des TBB veröffentlicht neues Gutachten: „Gewerberecht, rassistische/ethnische Diskriminierung und Testingverfahren“
Das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB) präsentiert das juristische Gutachten „Gewerberecht, rassistische/ ethnische Diskriminierung und Testingverfahren“. Das Gutachten wurde im Auftrag des ADNB des TBB von Alexander Klose, Jurist und Geschäftsführer des Instituts für interdisziplinäre Rechtsforschung an der Humboldt-Universität von Berlin, in Zusammenarbeit mit Kerstin Kühn erstellt. Das Gutachten untersucht erstmalig seit Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 die rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei rassistischer und ethnischer Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zur Anwendung kommen und welche Rolle Testingverfahren dabei spielen. „Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis, wie z.B. rassistisch diskriminierende Einlasspraxis von Diskotheken, Verweigerung von Mitgliedschaften in Fitnesscentern oder diskriminierende Auswahlverfahren bei der Wohnungsvergabe haben uns ermutigt, nach bisher ungenutzten Möglichkeiten und Instrumenten durch das Gewerberecht zu suchen“, begründet Nuran Yiğit, Projektleiterin des ADNB des TBB, die Motivation des Gutachtens.
Zentrales Ergebnis des Gutachtens ist, dass wiederholte Verstöße gegen das AGG die „Unzuverlässigkeit“ eines Gewerbetreibenden begründen können. Den Gewerbeaufsichtsämtern stehen demnach Eingriffsinstrumentarien zur Verfügung, derer sie sich zum Zweck der Gefahrenabwehr bedienen können. Auch haben die Behörden im Rahmen auf „Auskunft und Nachschau“ die Befugnis, Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen zu nehmen. Bei nachweislicher und wiederholter diskriminierender Personalpolitik, Einlasspraxis und/oder KundInnenbehandlung können die Behörden Abmahnungen und/oder Auflagen erteilen, oder als stärkste Sanktionsmöglichkeit die Gewerbeuntersagung veranlassen.
Ergebnisse von Testings können die Gewerbeämter als Nachweis von Diskriminierung nutzen. Diese sind rechtlich zulässig. Das Gutachten hat methodische und rechtliche Anforderungen an ein Testing herausgearbeitet, um das bisher wenig genutzte Instrument zum Einsatz zu bringen.
Safter Çınar, Sprecher des TBB-Vorstands, erklärt zu den weiteren Schritten: „Die Ergebnisse des Gutachtens werden wir der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und den Gewerbeämtern vorstellen. Ziel ist es, den Behörden konkrete Handlungsanleitungen für den Umgang mit Diskriminierungsfällen in der Praxis anzubieten.“
Das 50-seitige Gutachten kann auf http://www.tbb-berlin.de/downloads_adnb/ADNB_Gutachten_Gewerberecht_final_07.07.2010.pdf als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Kontakt: Nuran Yiğit, ADNB des TBB, Tel.: 030 – 61 30 53 28 |
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